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Steuern und Rente bei Energiepauschale

Auch Rentner müssen Steuererklärungen abgeben. Durch die Energiepauschale können Steuerzahlungen entstehen. Gilt die Steuerpflicht für alle Rentner? Wer muss keine Steuerklärung abgeben?

Müssen Rentner Steuererklärungen abgeben?


Entgegen einer weit verbreiteten Meinung müssen Rentner auch grundsätzlich Steuern zahlen. Das gilt jedoch nicht für alle Rentner. Maßgeblich ist zunächst der sogenannte Grundfreibetrag. Wer als Rentner ein höheres Einkommen als 10.347 € hat, kann in die Steuerpflicht hereingeraten. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern, die gemeinsam veranlagt werden, ist der Betrag doppelt so hoch. 


Der Grundfreibetrag war in früheren Jahren geringer. Dadurch kann es sein, dass auch für Jahre vor 2022 Steuererklärungen abgegeben werden müssen, wenn der jetzige Grundfreibetrag von 10.347 € unterschritten ist. 


TIPP:  Um sicher zu gehen, sollten Sie prüfen lassen, ob für Sie eine Pflicht zur Steuerzahlung überhaupt eintreten kann.


Müssen Sie auch Steuern zahlen?


Wenn Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, bedeutet das noch nicht, dass sie auch tatsächlich Steuern zahlen müssen. In der Steuererklärung können viele Ausgaben, die Sie tätigen, zu berücksichtigen sein. Das kann ihre Steuern erheblich reduzieren.


So sind z.B. Beiträge zu Krankenversicherungen abzuziehen. Viele Rentner haben auch erhöhte Belastungen für Ausgaben bei Ärzten, Apothekern, Optikern, Hörgeräteakustikern etc. Derartige Kosten können ihre Steuerzahllast erheblich reduzieren.


Welche Einnahmen gehören in die Steuererklärung? 


Neben Ihrer Rente unterliegen auch weitere Einnahmen der Steuerpflicht. Bei vielen Rentnern existiert eine betriebliche Altersvorsorge, andere haben sich zusätzlich privat abgesichert. Einige haben auch Einkünfte aus Vermietung oder Einnahmen aus Kapitalanlagen. Diese sind in der Steuererklärung aufzuführen, soweit diese Einnahmen nicht bereits versteuert wurden. Diese Positionen können ihre Steuerlast verändern.


Gut ist jedoch, dass die Rente nicht vollständig zu berücksichtigen ist. Hier sind bei der Errechnung der Steuerlast Abschläge vorzunehmen.  Dieses geschieht, weil Renten nicht vollständig der Steuer unterliegen. Je nach Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig Ihre Rente erhalten haben, kann sich zu Ihren Gunsten eine Minderung von 20 % und mehr ergeben. Wenn Sie z.B. eine Rente von 1500 € beziehen, kann es sein, dass in die Steuerberechnung nur 1200 € einfließen. Maßgebend ist der Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig Rente bezogen haben.


Steuern und Energiepauschale


Die Energiepauschale, die einmalig auch an Rentner ausgezahlt wird, ist bei der Steuer zu berücksichtigen. Haben Sie also z.B. einen Steuersatz von 20 %, bedeutet dieses, dass sie von der Energiepauschale von 300 € mit der nächsten Steuererklärung 60 € an das Finanzamt zurückerstatten müssen. Es kann auch sein, dass Sie durch die Energiepauschale erstmalig in die Steuerpflicht geraten.


Steuernachzahlungen von bis zu 7 Jahren


Haben Sie in den letzten Jahren keine Steuererklärungen abgegeben, können hohe Nachzahlungen auf Sie zukommen. Das Finanzamt kann  Steuererklärungen über mehrere Jahre rückwirkend einfordern. Hier können sich die Steuerzahlungen über mehrere Jahre sehr schnell zu einer größeren Summe addieren. Eventuell können auch noch Zinsen und Verspätungszuschläge in einigen Fällen hinzukommen.


TIPP: Zur Vermeidung solcher hohen Nachzahlungen sollten Sie sicherheitshalber prüfen lassen, ob sie in den letzten Jahren verpflichtet waren, eine Steuererklärung abzugeben.


Steuerpflicht durch Rentenerhöhung


Viele Rentner rutschen unbemerkt in die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung hinein. Das kann sehr schnell durch eine Rentenerhöhung passieren. Schätzungen gehen davon aus, dass allein durch die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2022 insgesamt mehr als 106.000 der Rentner neu in die Steuerpflicht hineingeraten sind.


Was kostet eine Steuererklärung


Die Kosten für die Anfertigung einer Steuererklärung sind relativ gering. In unserer Kanzlei werden Steuererklärung für Mandanten seit mehr als 30 Jahren gefertigt. Die langjährige Erfahrung führt zu kürzeren Bearbeitungszeiten. Steuererklärungen für Rentner sind zeitlich auch nicht so aufwendig wie Steuererklärungen für Firmen. Eine Steuererklärung für Rentner ist daher mit einem Betrag ab 120 € abzurechnen.


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